Schimmel - was nun?
Ist Schimmel in der Wohnung aufge-treten, müssen die Betroffenen darüber informiert werden, wie man sich bei einem Schimmelbefall verhalten sollte.
Haus & Grund Baden möchte zur Ver-sachlichung der Schimmelpilzproblematik und zur Vermeidung von Rechtsstreitig-keiten beitragen. Wir wenden uns des-halb in gleicher Weise an Mieter, Ver-mieter, Bauherren, Planer oder andere Betroffene.
Schimmelpilzbefall - was ist zu tun?
Wird Schimmel festgestellt, ist dies umgehend dem Vermieter oder der Hausverwaltung mit-zuteilen.
Der Vermieter, die Hausverwaltung ermit-telt die Ursache und den Umfang des Be-falls.
Bei relevantem Befall oder wenn die Ursache unklar ist, sollte ein Sachver-ständiger hinzugezogen werden. Wir empfehlen, dass an dieser ersten Inaugenscheinnahme alle Betroffenen (Mieter - Vermieter, Eigentümer - Hausverwaltung, Nutzer - Träger, Bauherr - Planer, Bauträger, Handwerker) teilnehmen. Auch bei Verdacht auf einen verdeckten Befall dürfte ein Sachverständiger sinnvoll sein.
Beratung zu rechtlichen Fragen
Tritt Schimmelbefall auf, kann eine Beratung für die Betrof-fenen sinnvoll sein. Haus-, Wohnungs- und Grundeigen-tümer wenden sich am Besten zunächst an ihren zuständigen Haus & Grund-Verein.
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